Die Holzvermarktung durch die HWS erfolgt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem zuständigen Forstamt.
Die Aufgabenteilung sieht vor, dass die HWS die kompletten Holzvermarktungsaufgaben übernimmt und Revierleiter und Betreuungsförster von Landesforsten die biologische Produktion und fallweise die technische Produktion übernehmen.
Zwischen Landesforsten und der HWS wurde eine Kooperationsvereinbarung abgestimmt. Der Inhalt dieser Vereinbarung sieht im Wesentlichen vor, dass sich die HWS intensiv der Vermarktungsaufgaben widmet und Landesforsten diese dabei unterstützt und keine aktiven und konkurrierenden Vermarktungsaktivitäten im Gemeinschaftswald und Privatwald durchführt.
Wird die HWS zunächst den Schwerpunkt der Vermarktung auf den Gemeinschaftswald legen, so bietet der kleinere Privatwald in Zukunft die Möglichkeit stärkerer Holzbereitstellung.